Subvention für Solaranlagen Schweiz 2018
Seit dem ersten Januar 2014 gibt es die Bundessubvention Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen.
Diese Vergütungen unterteilen sich nun in kleine Anlagen bis 100 kWp und heißt nun (KLEIV)
und große Anlagen ab 100 kWp (GREIV). Als Investor erhält man maximal einmalig 30 Prozent der Investitionskosten. Der Bund verspricht nicht mehr zügig auszuzahlen. Wartefristen ab 2,5 Jahre sind nun normal.
Neu wird über die Pronovo AG ausbezahlt - eine AG der Swissgrid.
In einigen Kantonen gibt es weiterhin
zusätzliche KEV sofern es sich dabei um Gemeinschaftsanlagen
handelt. Die Subvention durch den Bund macht es möglich, dass nun
auch Einfamilienhausbesitzer mit einer kleineren Anlage schneller
ihre Investition amortisiert haben. Die Anlagen vor 2018 die für
die KEV auf einer Warteliste standen, sollten theoretisch abgebaut sein. Anlagen von 2018 haben eine Wartezeit für die Einmalvergütung von 2,5 Jahren und für die Einspeisvergütung von 6 Jahren in Kauf zu nehmen.
Also Achtung! Die Bearbeitungszeit für die KEV über die Swissgrid kann dauern! Die Anträge werden aber schnell bearbeitet.
Die Subvention (EIV) setzt sich aus einem einmaligen Grundbeitrag pro Anlage und aus einem Leistungsbeitrag pro installierte kW Leistung zusammen. Pro 1 kW Leistung ab 2017 rund 400 SFr. plus einen Grundbeitrag von 1 400 SFr. Die Vergütungssätze sind inkl. Mehrwertsteuer. Die EIV kann nur einmal bezogen werden, sobald eine Anlage durch einen Ausbau die 2kWp Grenze überschritten hat. Melden Sie Ihre Anlage auf jeden Fall von Anfang an mit der grösstmöglichen Ausbauvariante an. Die Leistungsdaten können später dann angepasst werden.
Einmalvergütung 2 bis <30 kWp
Die folgenden Daten sind von der swissgrid entnommen und gelten für Aufdachanlagen.
swissgrid bietet auch einen Tarifrechner an, hier können sie EIV und KEV für Ihre Anlage ermitteln.
Angebaute und freistehende Anlagen | Grundbeitrag | Leistungsbeitrag kWp |
Baujahr 2017 (ab 1.10.2017) | 1 400 SFr. | 400 SFr. |
Zusätzlich kann man, wenn man selber nicht den ganzen Strom verbraucht, diesen ins Netz einspeisen und verkaufen. Anlagen unter 2 kW werden nicht vom Bund gefördert.
Die Einmalvergütung erhält man durch eine Anmeldung bei Swissgrid für das Fördersystem. Sobald Swissgrid den Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage erhält, wird die Einmalvergütung ausbezahlt.
Als Beispiel: Eine Anlage aus unserer Serie Komplettanlage - mit 2.0kWp hat Sie mit etwas Eigenleistung 6000CHF inkl Montage und Anschluss durch einen Elektriker gekostet, dann würde Sie als Subvention 2200CHF durch EIV zurück erhalten. Bei diesem Rechenbeispiel würden die Eigenleistungen nicht berücksichtigt, selbstverständlich können Sie diese den Investitionskosten anrechnen.
Anlagengrösse | Subvention |
2 kWp | 2200 CHF |
2.5 kWp | 2400 CHF |
3 kWp | 2600 CHF |
5 kWp | 3400 CHF |
10 kWp | 5400 CHF |
20 kWp | 9400 CHF |