Solaranlage und Steuern
Wer eine Solaranlage auf seine Gebäude baut, kann in fast allen Kantonen die Kosten von der Steuer abziehen. Ausnahmen gelten nur für den Kanton Luzern und Graubünden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nicht abhängig von der Subvention des Bundes oder den Umsätzen durch Einspeisung des Stroms ins Stromnetz. Investitionen können auch über mehrere Jahre getätigt werden.
Genauere Informationen können Sie direkt bei Ihrem Steueramt erfragen!