Eidgenössisches Starkstrominspektorat - ESTI
Bitte beachten Sie, dass PV-Komponenten der Installationspflicht gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) unterliegen und nur durch Personen respektive Betriebe installiert werden dürfen, welche im Besitz einer lnstallationsbewilligung nach Art. 9 oder 14 NIV sind.
Anlagen bis 3kW Leistung (Wechselrichter) dürfen einphasig angeschlossen werden. Ab 3kW Leistung ist ein einphasiger Anschluss nur mit ESTI Bewilligung erlaubt. In der Regel erfolgt der Anschluss dreiphasig.
Ab einer Leistung von 30kW ist eine Planvorlage an das ESTI einzureichen, welche über die Bewilligung für die Anlage zu entscheiden hat.