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Strompreisschock beim Grundversorger

Autor: admin | 07.01.2022

Teils utopische Strompreise schockieren Kunden in ganz Deutschland, deren Stromanbieter ohne Vorwarnung kündigen und betroffene Verbraucher in eine teure Grundversorgung drängen. Aber wie kommt diese Kündigungswelle für die Stromkunden in Deutschland zustande?


Stromanbieter buhlen mit niedrigen Preisen um Kunden. Aber was passiert, wenn Sie sich ausgerechnet einen Stromanbieter aussuchen, der während der Vertragslaufzeit pleite geht? In Deutschland bedeutet das für Stromkunden, dass sie automatisch über die Grundversorgung, auch als Ersatzversorgung bezeichnet, abgerechnet werden. Die Grundversorgung kostet schon immer mehr, als ein regulärer Stromtarif beim zuständigen Stromlieferanten.


Gleicher Stromverbrauch wird teurer – um 5 Prozent und mehr


Wie Check24 ermittelt hat, stieg in Deutschland der Preis für die Stromgrundversorgung im Dezember 2021 so hoch, wie nie zuvor. Das heißt für einen Haushalt mit 5.000 kWh Jahresverbrauch, fallen im Durchschnitt 1.695 Euro an, während im Jahr zuvor durchschnittlich 1.613 Euro auf der Rechnung standen. Das sind rund 5 Prozent Aufschlag, individuelle Preisschwankungen noch nicht mit eingerechnet. Preiserhöhungen um rund 39,7 Prozent und Ankündigungen dafür, gab es in Deutschland, laut Check24, schon für etwa 3,5 Millionen Haushalte. Bei 5000 kWh Verbrauch pro Jahr in einem Haushalt sind das eben mal rund 649 Euro Mehrkosten.

Schuld an dem Preisanstieg seien höhere Kosten bei der Stromerzeugung in Kohle- und Gaskraftwerken und weniger Stromerträge bei erneuerbaren Energien im Gegensatz zum Jahr davor. Im selben Zeitraum herrscht allerdings eine hohe Stromnachfrage aus der Wirtschaft, was in der Konstellation die Strompreise derzeit nach oben treibt.


Strompreise ohne gesetzlich gesicherte Obergrenze


Viele regionale Grundversorger und Stadtwerke verlangen derzeit, meist ausschließlich von Neukunden, erheblich teurere Strompreise für die Grundversorgung.

Die Bundesnetzagentur beantwortete eine Anfrage damit, dass Lieferanten die Preisgestaltung für Strom und Gas selbst kontrollieren dürfen. Es gibt keine definierte Obergrenze für die Grundpreise bei den Energieversorgern. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern seien beispielsweise feste Komponenten, deren Höhe Lieferanten nicht ändern können.

Das Kartellamt würde, laut Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in Niedersachsen, aber überwachen, dass Energie-Marktführer ihren Kunden keine ungerechtfertigt übertriebenen Kosten auferlegen.


Eine Abkühlung des Strompreises an der Börse ist nicht in Sicht und etliche Stromversorger geben dem Preisdruck nach und kündigen für Anfang diesen Jahres weitere Preisanstiege um etwa 7,9 Prozent an. Einige Grundversorger hingegen wollen mit ihren Energiepreisen in nächster Zeit Kunden um etwa 2,4 Prozent entlasten. Die niedrigere EEG-Umlage seit Jahresbeginn kommt effektiv leider nicht bei den Kunden an.


Wer also nicht rechtzeitig, vor Ablauf des Stromvertrages, in einen neuen günstigen und weiterlaufenden Tarif bei anderen Energielieferanten gewechselt hat, kann Kosten nur mit einem geringen Stromverbrauch einsparen.


Das Risiko unerwarteter Preiserhöhungen oder von Stromengpässen können Sie mit einer eigenen Solaranlage minimieren. Bei uns finden Sie kleine Solar-Kits für Balkon oder Camper und ebenso Photovoltaik-Komplettanlagen für eine unabhängigere Stromversorgung.