Photovoltaikbesitzer wehren sich
Autor: admin | 13.03.2019Tatsächlich kann von verbesserten Rahmenbedingungen durch die Überarbeitung des Bundesrates für die privaten Photovoltaikbesitzer nicht wirklich die Rede sein. Überarbeitet wurde die Einmalvergütung und die Einspeisevergütung - sowie Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) präzisiert. Beim Zusammenschluss für den Eigenverbrauch wurden die Rahmenbedingungen vereinfacht. Das ist allerdings auch die einzige positive Nachricht. Ansonsten wurden natürlich die Förderbeiträge für Private abgesenkt, auch wenn geringer als ursprünglich geplant. Für Kleinanlagen gilt ab 1 April ein einmaliger Förderpreis von 340 Franken pro Kilowatt. Damit sinkt die Förderung gegenüber 2018 um 15 Prozent. Pikant dabei – Großanlagen bekommen die Förderungen wie gehabt. Einmal mehr will man also Stromkonzerne und die Industrie fördern und dem privaten Hausbesitzer bleiben nur kleinere Subventionen. Ein Zusammenschluss für den Eigenverbrauch darf sich in Zukunft auch über Straßen, Flüsse und Bäche sowie Schienen erstrecken, sofern der Eigentümer sein Einverständnis gibt. Auch wenn die Swisssolar mit diesem Szenario zufrieden ist, als Hauseigentümer darf man es kritisch sehen.
Und in Waldkirch – in Waldkirch bekommen Besitzer von Solaranlagen weniger Einspeisvergütung. Sie haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die mehr Geld und mehr Sicherheit fordert. 130 Photovoltaikanlagen erzeugten in der 3500-Seelen-Gemeinde zusammen 1,5 Millionen Kilowatt im vergangenen Jahr. Wer den Überschuss an die Gemeinde liefert bekommt dafür eine Einspeisvergütung. Der Vergütungssatz von 13 Rappen wurde dieses Jahr auf 9 Rappen gekürzt. Dies sei notwendig, weil der Vergütungssatz zu hoch für die Gemeinde sei. Seit 2011 wird in der Gemeinde fortlaufend der Vergütungssatz gesenkt. Ursprünglich lag er bei 20 Rappen. Die Arbeitsgruppe in Waldkirch ist überzeugt, dass die Senkung dem Energiekonzept widerspricht.
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