News vom Bundesamt für Energie
Autor: admin | 11.01.2016Das Bundesamt für Energie präzisiert die Richtlinie zur Standortfrage und der KEV per 1.1.2016. Liegt ein positiver Entscheid für die KEV vor, wurde aber in der Zwischenzeit ein erheblich abweichender Standort gegenüber der im Gesuch bezeichneten Standorts für die Anlage gefunden, ist der Entscheid hinfällig.
Als erheblich abweichend gilt bei der Photovoltaik, wenn die Solaranlage nicht auf dem Grundstück installiert wird, wofür die KEV beantragt wurde.
Da es noch immer ein Bearbeitungsstau bei der KEV gibt, fügt sich dies fein, kann man doch immer behaupten Swissgrid sei nicht schuld, sondern der Solaranlageninhaber, der kurzfristig einen neuen Standort für seine Anlage ausgewählt hat. Und schon beginnt das ganze Verfahren einfach von neuem.
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Quelle: Bern