Nationale Interessen
Autor: admin | 07.12.2017Am 21. Mai 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung dem geänderten Energiegesetz zugestimmt. Am 1. November wurde es in einer Sitzung des Bundesrats in Kraft gesetzt. Datum ist der 1. Januar 2018
Fakt ist, dass sowohl bereits bestehende als auch neue Windenergieanlagen die 20 GWh oder mehr pro Jahr erzeugen, den Status „Nationale Interessen“ erhalten.
Künftig werden bei Behörden und Gerichten, wenn eine Entscheidung betreffend Natur- und Landschaftsschutz gegenüber Stromproduktion aus erneuerbaren Energien getroffen wird, beide den Status „Nationale Interesse“ Genießen. Sinn ist wohl, das beide Interessen auf der Waage gelegt, gleich gewichtet sind.
Ferner können in Zukunft positive KEV Energiebescheide bei Windenergieprojekten, auf andere Projekte im gleichen Kanton weitergegeben werden. Das ist dann möglich, wenn aufgrund von Änderungen im Kanton die Bewilligung keine Grundlage mehr hat.
Quelle;suisse-eole