Mahnwache vor dem Ensi erlaubt
Autor: admin | 26.02.2015Das Ensi versuchte die Mahnwache vor ihrem Gebäude zu verbieten, nun schritt der Brugger Stadtrat ein und erlaubt die Mahnwache.
Die Regionalpolizei Brugg war der Auffassung, dass eine Mahnwache vor dem Ensi nicht erlaubt werden könnte, wegen dem Sonderstatus des öffentlichen Grunds. Daraufhin wandte sich die Mahnwache an den Stadtrat von Brugg. Dieser ist nun zum Schluss gekommen, dass die Mahnwächter keine Sonderbewilligung per Gericht brauchen und Mahnwachen durchführen können.
Eine Mahnwache braucht keine Sonderbewilligung, allerdings dürfen pro Wache nicht mehr als 6 Personen teilnehmen. Zudem wurden die Zeiten für die Mahnwache beschränkt. Rund 500 Einsprachen gegen das Verbot einer Mahnwache wurden dem Stadtgericht Brugg von Greenpace eingereicht. Den Gang über das Gericht können die Initiatoren nun unterlassen.
Die Mahnwache erinnert an das AKW-Unglück in Fukushima und will auf die Gefahren die von Beznau ausgeht, aufmerksam machen. Nach unserer Beobachtung könnte man allerdings die Mahnwache auch noch gerne auf Mühleberg erweitern.
Für
die Initiatoren der Mahnwache ein kleiner Sieg gegenüber dem Ensi.
Allerdings löst dies nicht das grundsätzliche Problem mit einer
Behörde, die von Steuergeldern lebt und dabei offensichtlich die
Interessen der Steuerzahler wenig bis gar nicht im Bewusstsein
verankert hat.
Quelle: Aargauer Zeitung