Drohnenführerschein
Autor: admin | 03.10.2017Ist die Drohne 2 Kilo oder schwerer, gilt man nun als Pilot. Die brauchen jetzt in Deutschland einen Führerschein. Eigentlich handelt es sich um einen Kenntnisnachweis. Nicht nur rechtliche Aspekte werden geprüft, sondern auch Kenntnisse in der Navigation der Drohne. Hobbypiloten können diesen Nachweis auch online erbringen. Den Nachweis kann jeder ab 16 Jahre ablegen. Für reine Flugmodelle muss man 14 Jahre alt sein und kann eine solche Prüfung auch in örtlichen Vereinen ablegen.
Der Nachweis gilt für 5 Jahre. Geräte mit einem Gewicht ab 250
gr. müssen kenntlich gemacht werden. Dabei muss nun in Deutschland
die Adresse des Inhabers auf dem Fluggerät angebracht werden. Als
Aufkleber gelten auch Etiketten aus dem Bürohandel.
Hauptsache die Akkus werden mit sauberem Strom geladen. Das geht sogar mit einer Plug and Play Solaranlage für Mietwohnungen.
Quelle: heise