Bundesrat - lasche AKW Gesetze
Autor: admin | 16.01.2018Bundesrat ist kein
öffentliches Wahlamt – und dies rächt sich immer dann, wenn der
Bundesrat gegen die Industrie oder die Diplomatie vorgehen soll. So
auch jetzt, wo die Anwohner und der Umweltschutz viel stärkere
Auflagen für das AKW Beznau fordern. Den Bundesrat scheint es nicht
zu stören, in seinem Land das älteste AKW der Welt als traurigen
Rekord zu beherbergen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen zur AKW-Sicherheit berücksichtigen viel zu wenig Katastrophenszenarien.
Von Umweltschützern wird
gefordert, dass AKWs egal unter welchen Umständen niemals so viel
Radioaktivität abgeben könnten, dass damit ein Problem für Umwelt
und Anwohner entstehen könnte. Dies bedeutet in der Realität
einfach die Abschaltung aller AKWs. Nun muss der Bundesrat auf
Ersuchen des Bundesgerichtes das Gesetz genauer formulieren – viel,
das hat der Bundesrat schon signalisiert wird da nicht wirklich
einfließen. So wird einfach nach Naturkatastrophen sortiert – die
einmal in 1000 Jahren oder 10 000 Jahren geschehen und maximale
Millisievert für solche Szenarien umformuliert.
Und die Haftung für den Störfall wurde auf 70 Millionen Euro herabgesetzt – so viel wäre also das Land und die Anwohner wert – da hat man keine Worte mehr – 70 Millionen für ein andauerndes Risiko. Würde man den Bundesrat, wie National und Ständeräte als Bürger wählen, jede Wette die Rechnung würde anders aussehen.
Quelle: AargauerZeitung