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AKW Zustand kein Betriebsgeheimnis

Autor: admin | 19.02.2018

Der Zustand von AKWs darf kein Betriebsgeheimnis sein. Diesen weisen Entscheid fällte die Kommission für Dokumente in Paris.


Fessenheim muss offen gelegt werden. Dies entschied die Kommission für Verwaltungsdokumente in Paris. Wie auch in der Schweiz halten die Atomaufsichtsbehörden und die Betreiber den Zustand der AKWs für „Geheim“. Dies widerspricht natürlich der dringend notwendigen Transparenz. Anwohner und die Politik haben ein Recht darauf zu wissen, welchen Risiken sie in der Nachbarschaft von Atomkraftwerken wirklich ausgesetzt sind. Dies Betrifft insbesondere auch AKWs wie Fessenheim.


Wären sich die Bewohner der Schweiz in vollem Umfang bewusst gewesen, was ein AKW-Unglück wirklich für ein kleines Land bedeutet, sie hätten vermutlich anders abgestimmt. Doch auch das ENSI hat mühe zu verstehen, wer eigentlich ihren Betrieb und die Gehälter finanziert. Dies sind offiziell immer die Steuerzahler und nicht AKW-Betreiber.


Quelle: Tageswoche