Pause für Stromfresser und Elektroautos
Autor: admin | 12.12.2022Damit das Stromnetz und die Stromversorgung im Ernstfall nicht zusammenbrechen, hat der schweizerische Bundesrat einen Schutzplan ausgearbeitet. Lesen Sie hier, was Schweizer bei einer Strommangellage erwartet und wer davon betroffen sein wird.
Wegen der Energiekrise sorgt sich die Bevölkerung um die durchgehende Netzabdeckung mit Strom und ob sie sich die nächsten Stromrechnungen noch leisten können. In der Schweiz hält die Regierung einen Plan bereit, den sie umsetzen will, sofern die Stromversorgung tatsächlich gefährdet ist. Ein Grund dafür, unter den aktuellen Umständen könnte die Stromversorgung auch in Frankreich und Deutschland wackeln, von wo die Schweiz hauptsächlich in der Winterzeit ihren Strom importieren muss.
Wie will die Schweizer Regierung einen Blackout vermeiden?
Im Bundesrat liegt die „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“ als Einsparprogramm vor, welches einem schweizweiten Stromausfall vorbeugen soll. Das Papier beschreibt die Sparmaßnahmen entsprechend der schweizerischen Stromlage mit vier Eskalationsschritten, innerhalb derer die Einschränkungen und Verbote zunehmen. Bei Bedarf können einzelne Punkte der Energiesparverordnung auch geändert werden.
So soll beispielsweise reglementiert werden, ob und in welchem Umfang es erlaubt oder verboten ist, elektrisch betriebene Werksmaschinen, Lüftungsanlagen, Raumbeleuchtung, Leuchtreklame, Haushaltsgeräte oder Unterhaltungselektronik und Wellnessgeräte zu benutzen. Streamingdienste müssen ebenfalls ihre Angebote einschränken oder sperren.
Temperaturen für beheizte oder gekühlte Arbeits- und Wohnräume, Gasträume, Auslagen und Lager für Nahrungsmittel sollen angepasst werden, wenn die Heizung oder Kühlung mit Strom arbeitet. Zusätzlich soll teils die Dämmung für Kühlgeräte unterstützt werden. Ungenutzte Räume dürfen maximal noch vor Frost geschützt, aber nicht beheizt werden. Auch die elektrisch erzeugte Warmwassertemperatur wird begrenzt.
Bei der Straßenbeleuchtung wird ebenfalls eingespart und Geschäfte dürfen nur begrenzte Zeit öffnen.
Außerdem bekommen Sporteinrichtungen und Wellnesscenter einen Riegel aus Beschränkungen oder Verboten vorgeschoben. Im Vergnügungs- und Freizeitbereich soll es Einschränkungen in diversen Veranstaltungsräumen geben.
Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert.
Im letzten Schritt müssen private Elektroautos zwangsweise stehen bleiben, wenn die Fahrt nicht zwingend erforderlich ist. E-Sports-Veranstaltungen werden beispielsweise ebenfalls untersagt. Auch der Hochfrequenzhandel und das Mining von Kryptowährungen soll still stehen.
Was bedeuten die Regelungen für Verbraucher?
Von den Einschränkungen sind sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen betroffen.
Verteilnetzbetreiber können die Versorgung verschiedener Stromabnehmer sperren. Auch ohne, dass Endverbraucher einwilligen.
Ausnahmen gelten für den Bereitschaftsbetrieb, wenn Anlagen sonst kaputtgehen würden. Medizinische und andere Institutionen für Wellness, Gesundheit, Seniorenpflege und Sicherheit sind ganz oder teilweise von den Energiesperren freigestellt. Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen, die das Tierwohl gewährleisten, werden nicht komplett vom Strom genommen.
Kontrollen, dass sich Endverbraucher an die Verwendungsverbote und Stromsperren halten, übernimmt der jeweilige Kanton anhand von Stichproben.
Es sind genügend Sparmaßnahmen in der Verordnung, die auch ohne Strommangellage einfach mit Verstand täglich umgesetzt werden könnten.
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